Wie funktioniert eine Car Allowance?
Die grundlegende Voraussetzung für das Modell der Car Allowance ist, dass der oder die Mitarbeiter:in ein
Privatfahrzeug besitzt oder die
Anschaffung eines solchen plant. Welches Fahrzeug angeschafft wird, entscheidet dabei primär der oder die Angestellte. Doch auch, wenn die
Arbeitnehmer:innen die offiziellen Eigentümer:innen der Fahrzeuge sind, kann sich das Unternehmen immer noch das Recht vorbehalten, in Sachen Automodell, Alter oder Ausstattung mitzureden.
Bei Bestandsfahrzeugen kann der Arbeitgeber also darüber entscheiden, ob das Fahrzeug für
dienstliche Zwecke geeignet ist und daher für eine Bezuschussung in Frage kommt oder nicht. Ein Veto wird hier aber meist nur bei hohem Alter des Fahrzeuges oder bei einer sehr großen Diskrepanz zwischen Automodell und dienstlicher Nutzung eingelegt. Soll ein neues Auto angeschafft werden, so tauschen sich Mitarbeiter:innen und Unternehmen idealerweise im Vorfeld aus, um die beste Mobilitätslösung für beide Seiten zu finden.
Steht fest, dass ein Privatwagen für die Car Allowance geeignet ist und fortan auch für dienstliche Zwecke genutzt wird, bezahlt der Arbeitgeber dem oder der Angestellten dafür die Überlassungspauschale. Die
Höhe der Zulage kann dabei stark variieren und hängt von mehreren Faktoren ab, darunter das gewählte Fahrzeugmodell, die spezifische Rolle des oder der Mitarbeiter:in im Unternehmen oder die erwartete Reisetätigkeit. Wie hoch die tatsächliche Pauschale ausfällt, gilt es im
individuellen Fall zu prüfen.Die festgelegte Summe für die Car Allowance wird dann in regelmäßigen Abständen ausgezahlt – in der Regel geschieht dies
monatlich mit dem Gehalt.