In den Ausgabenkategorien listen Sie diejenigen Reisekosten auf, die Ihr Unternehmen Ihren Mitarbeiter:innen erstattet. Prüfen Sie vorab, in welchen Zeiträumen die Buchung von z. B. Flügen oder Bodentransport am günstigsten ist, und kommunizieren Sie hier
Regeln rund um die Buchung. Weisen Sie Ihre Mitarbeiter:innen z. B. an, bei Flügen und im Schienenverkehr nur die Economy Class zu buchen sowie Standardzimmer in Hotels mit ausgehandelten Unternehmenstarifen. Legen Sie hier außerdem fest, welche Mietwagen gebucht werden dürfen und unter welchen Umständen eine Fahrt mit dem Taxi erstattungsfähig ist.
Auch die gesetzlichen
Spesensätze für Verpflegungsmehraufwendungen sollten Sie an dieser Stelle kommunizieren. Denn wer auf eine Geschäftsreise von mindestens acht Stunden geht, hat Anspruch auf die
Verpflegungspauschale
, um den Verpflegungsmehraufwand zu decken.
Ein Kostenpunkt, der leicht übersehen werden kann, betrifft die Reisenebenkosten. Hierzu können Parkgebühren, Trinkgeld, Eintrittsgelder o. Ä. zählen. In der Reisekostenrichtlinie sollten Sie festlegen, inwiefern Reisenebenkosten erstattungsfähig sind.
Indem Sie die erstattungsfähigen Reisekosten im Detail definieren, gehen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter:innen keine unerwarteten Ausgaben tätigen. Auf diese Weise können
Budgetgrenzen problemlos eingehalten werden. Die Geschäftsreisenden wiederum können sicher sein, dass Sie die Reisekosten erstattet bekommen, sofern Sie die Reisekostenrichtlinie befolgen.