FAQ – häufig gestellte Fragen rund um die Reiserichtlinien-Vorlage
Sind Reiserichtlinien mitbestimmungspflichtig?Reiserichtlinien sind mitbestimmungspflichtig, sobald sie Punkte enthalten, die unter § 87 Betriebsverfassungsgesetz (kurz: BetrVG) fallen. Trifft das bei Ihrer Reiserichtlinie zu, sollten Sie nicht nur Stakeholder:innen einbeziehen, sondern auch den Betriebsrat.
Warum gibt es Reiserichtlinien?Reiserichtlinien haben viele Vorteile:
1. Mit Reiserichtlinien sparen Sie Zeit und reduzieren den bürokratischen Aufwand.
2. Sie vermeiden unnötige Kosten, indem Sie in der Richtlinie Obergrenzen für Reisekosten festlegen.
3. Ihre Vorgaben sind für Mitarbeiter:innen transparent, sodass keine Missverständnisse bei der Buchung und Abrechnung aufkommen.
4. Im Notfall können Sie Mitarbeiter:innen schneller lokalisieren, weil Ihnen die Reisedaten vorliegen.
Wie berechnet man Reisekosten?Reisekosten bzw. die Verpflegungskosten auf Reisen können pauschal abgerechnet werden. Dabei gelten folgende Spesensätze:
- ab 8 Stunden Abwesenheitsdauer von der ersten Tätigkeitsstätte: kleiner Spesensatz mit 14 € pro Kalendertag
- ab 24 Stunden Abwesenheitsdauer von der ersten Tätigkeitsstätte: großer Spesensatz mit 28 € pro Kalendertag
- An- und Abreisetag: kleiner Spesensatz mit 14 € pro Kalendertag
Bei Geschäftsreisen ins Ausland variieren die Spesensätze.