Die Rolle der Fürsorgepflicht auf Geschäftsreisen
Wenn es um Reisesicherheit im betrieblichen Kontext geht, spielt die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei Dienstreisen eine ganz besondere Rolle – sie bildet sozusagen den rechtlichen Rahmen bzw. die Basis für alle Bestrebungen zur Gewährleistung der Sicherheit von Mitarbeiter:innen auf Geschäftsreisen.
Als
Fürsorgepflicht
wird die
gesetzliche und moralische Verantwortung eines Unternehmens bezeichnet, das physische und psychische Wohlbefinden seiner Mitarbeiter:innen zu schützen – auch auf Dienstreisen. Sollte es zu Zwischenfällen wie z. B. einem Unfall kommen, müssen Arbeitgeber nachweisen, dass sie ihrer Fürsorgepflicht angemessen nachgekommen sind.
Während es in den
Reiserichtlinien eines Unternehmens
meist detaillierte Regelungen zur Wahl von Unterkunft und Transportmitteln gibt, fehlt es häufig an
Regelungen zur Sicherheit der reisenden Mitarbeiter:innen. Dabei profitieren Arbeitgeber, die sich gut um ihre Reisenden kümmern, sogar von einer Reihe von Vorteilen: Eine Reise, die reibungslos und sicher verläuft, ist automatisch eine
produktivere Reise. Das wiederum bedeutet zufriedenere Mitarbeiter:innen. Auf diese Weise kann eine Richtlinie zur Fürsorgepflicht nicht nur das Risiko rechtlicher Konsequenzen mindern, sondern auch die Mitarbeiterbindung stärken – auch wenn sie in erster Linie dem Schutz der Reisenden dient.
Die Reisesicherheit und insbesondere Richtlinien zur Fürsorgepflicht sind Themen, mit denen Travel Manager:innen, Administrator:innen oder HR-Teams unbedingt vertraut sein sollten. Umso besser, dass die
Fürsorgepflicht auf Geschäftsreisen
heute fester Bestandteil des Angebots vieler Geschäftsreiseunternehmen ist. So erhalten Sie Unterstützung von Expert:innen – und müssen die Verantwortung nicht allein tragen.