1. Notfallsituationen und Notfallkontakte
Reiserisiken können sehr vielfältig sein. Sie reichen von vermeintlich kleinen Reisestörungen wie
Zug- oder Flugausfällen, Unwettern und Streiks bis hin zu ernsten Sicherheitsrisiken wie
Naturkatastrophen, Terroranschlägen und schweren Unfällen. Insbesondere bei den schweren Bedrohungen gilt: Nicht erst der Eintritt einer solchen Situation, sondern bereits die ersten Anzeichen sind als ernstzunehmende Gefahr einzustufen und erfordern dementsprechend eine Handlung, um Ihre Reisenden zu schützen und in Sicherheit zu wissen.
Ob kleine Ungereimtheiten, die zum Daily Business von Travel Manager:innen gehören, oder wahre Ausnahmesituationen:
Risiken wollen gemanagt werden, damit Ihre Mitarbeiter:innen sicher und sorglos reisen können. Definieren Sie die entsprechenden Situationen deshalb in Ihrer Reiserichtlinie, damit die Mitarbeiter:innen wissen, in welchen Fällen das Travel Risk Management für sie zuständig ist und wie sie in einer Notfallsituation vorzugehen haben.
Das Herzstück dieses Abschnitts Ihrer Reiserichtlinie sind
Telefonnummern und Notfallkontakte, kurzum alle Informationen, die Reisende verwenden können, um während einer Dienstreise Hilfe zu erhalten. Dazu gehören:
- Kontaktdaten und Erreichbarkeit der Ansprechpersonen im Unternehmen
- Nummer einer Notfall-Hotline, beispielsweise eines Dienstleisters, mit einer möglichst flächendeckenden Erreichbarkeit (am besten 24/7)
- Kontaktperson und Durchwahl bei der Versicherung
- Informationen zur Vorgehensweise in jedweder Notfallsituation, von Flugausfällen und Hotelstornierungen bis hin zu Krankheitsausbrüchen
Hier sollten Sie auch festhalten, über welche Tools Mitarbeiter:innen die
Zwischenfälle melden sollten, die während der Geschäftsreise auftreten, und wie Ihr Unternehmen das Krisenmanagement durchführt.
Notieren Sie außerdem, wer für die
Umsetzung der Richtlinie zum Reiserisikomanagement zuständig ist. Dieser Abschnitt sollte Einzelpersonen, relevante Abteilungen und alle anderen Beteiligten umfassen. Die jeweiligen Personen und Abteilungen sind direkt dafür verantwortlich, dass die Richtlinie umgesetzt wird.